Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Diversitec-Website https://diversitec.at ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://diversitec.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“, bzw. mit dem geltenden europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), aufgrund der folgenden Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unverhältnismäßige Belastung:
- Einige eingebettete Inhalte (z. B. iFrames, Kartenmaterial) stammen von Drittanbietern und können derzeit nicht vollständig barrierefrei angeboten werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Selbstbewertung anhand der WCAG-Kriterien.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und erweitert. Dabei ist es uns ein Anliegen, diese barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns per E-Mail zu kontaktieren:
Kontaktstelle:
Diversitec Webteam
📧 E-Mail: support@diversitec.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden:
Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Diese Beschwerdestelle prüft Beschwerden auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel in der Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen.